Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Digitmedia e.K. ist bemüht, Nabbly im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt, wie weit uns das gelingt, wo es noch Lücken gibt und wie Sie uns Barrieren melden können.
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website www.nabbly.de in ihrer deutschen und englischen Sprachfassung einschließlich des Downloaders und aller Unterseiten. Sie gilt nicht für die Plattformen YouTube und Instagram und nicht für die dort veröffentlichten Inhalte, die über Nabbly abgerufen werden.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nabbly ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA und den darauf aufbauenden Anforderungen der EN 301 549 teilweise vereinbar. Die unter Abschnitt 3 genannten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.
Umgesetzt sind unter anderem:
- vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur, sichtbarer Fokus und ein Sprunglink zum Inhalt,
- semantische Struktur mit einer Hauptüberschrift je Seite, Landmarken und beschrifteten Bedienelementen,
- ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1 für Text) in hellem und dunklem Farbschema,
- Statusmeldungen des Downloaders werden Screenreadern über eine Live-Region mitgeteilt,
- keine automatisch abspielenden Medien, keine blinkenden Inhalte; Animationen werden bei aktivierter Bewegungsreduktion abgeschaltet,
- Textvergrößerung bis 200 % und Umfließen bei 320 px Breite ohne Informationsverlust,
- Sprachkennzeichnung der Seite (lang-Attribut) je Sprachfassung.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Fremdinhalte der Plattformen
Vorschaubilder, Titel und Beschreibungen stammen von YouTube bzw. Instagram. Nabbly zeigt Vorschaubilder mit einem generischen Alternativtext („Vorschaubild zu …“ mit dem Titel des Beitrags), kann den Bildinhalt aber nicht beschreiben, weil die Plattformen dafür keine Informationen liefern. Titel und Beschreibungen werden unverändert übernommen und können Emojis, Großschreibung oder fremdsprachige Passagen enthalten, die von Screenreadern nicht optimal vorgelesen werden.
b) Heruntergeladene Mediendateien
Videos, Tonspuren und Bilder werden so bereitgestellt, wie die Plattformen sie liefern. Untertitel, Audiodeskriptionen oder Transkripte sind nicht enthalten, auch wenn sie auf der Plattform vorhanden sind. Nabbly kann solche Alternativen nicht erzeugen.
c) Fortschrittsanzeige
Der Fortschritt eines Downloads wird als Prozentwert und Balken angezeigt. Bei sehr schnellen Aufträgen können sich Statusmeldungen in kurzer Folge ändern; Screenreader lesen dann nur die jeweils letzte Meldung vor.
d) Unverhältnismäßige Belastung
Wir berufen uns derzeit nicht auf eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des BFSG. Die genannten Einschränkungen betreffen Inhalte Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben, oder werden fortlaufend verbessert.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. September 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung durch die Digitmedia e.K. anhand der WCAG 2.1 (Stufe AA) und der BITV 2.0; die Entwicklung wird durch manuelle Prüfungen mit Tastatur und Screenreader sowie durch automatisierte Prüfwerkzeuge begleitet. Eine Prüfung durch eine externe Stelle hat noch nicht stattgefunden. Wir überprüfen die Erklärung mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen des Dienstes.
5. Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Nabbly aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen in einer anderen, für Sie zugänglichen Form? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Digitmedia e.K.Tim Friedrich
Gertrudstr. 17
44388 Dortmund
E-Mail: support@digitmedia.de
Telefon: +49 231 58 69 99 72-0
6. Durchsetzungsverfahren und Marktüberwachung
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Nabbly die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht erfüllt, und Sie auf Ihre Rückmeldung an uns keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF erreichen Sie über ihre Website www.mlbf.de. Dort finden Sie ein Beschwerdeformular sowie die aktuellen Kontaktmöglichkeiten. Die Marktüberwachungsstelle prüft, ob die Anforderungen eingehalten werden, und kann Maßnahmen gegenüber dem Anbieter anordnen. Unabhängig davon können Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anerkannte Verbände nach dem BFSG ein Verfahren bei der Marktüberwachungsbehörde beantragen.